GmbH-Anteile erben
Die Anteile an einer GmbH sind von Gesetzes wegen veräußerlich und vererblich (§ 15 Absatz 1 GmbH-Gesetz (GmbHG)).
» mehr
Nachfolge
Ein Unternehmer ist gut beraten, wenn er bereits zu Lebzeiten die Nachfolge regelt.
» mehr
Stiftung
Die Stiftung als Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge.
» mehr
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht
mehr »
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis
mehr »
Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
mehr »
Erstmaliger Verstoß gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahrenund Entziehung der Fahrerlaubnis
mehr »